Anträge der Landesvereinigung an die Bundesdelegiertentagung 2011
31. Oktober 2011
Unser Landesverband Nordrhein-Westfalen unterstreicht sein inhaltliches Profil durch acht Anträge an die Bundesdelegiertagung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung, Union der Vertriebenen und Flüchtlinge der CDU/ CSU. Die Bundesdelegiertagung findet am 2. und 3. Dezember 2011 im Konrad-Adenauer-Haus in Berlin statt. 16 Delegierte werden die OMV Nordrhein-Westfalen in Berlin vertreten. Unsere Anträge zu Themen wie Eurokrise, Linksextremismus, Heilung des Unrechtes der Vertreibung, Zwangsarbeiter-Entschädigung, Gedenkstätten in ehemaligen Zwangsarbeiterlagern oder Einberufung eines Kongresses zum Thema Volksgruppenrechte sind hier im Wortlaut und mit Begründung einsehbar:
Antrag 1
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die CDU/CSU wird gebeten, im nächsten Jahr einen Kongress aller deutschen Volksgruppen in Europa durchzuführen, auf dem die gegenwärtige Lage sowie die zukünftige Entwicklung dargestellt und erörtert werden soll. Zu diesem Kongress sollen auch die jeweils zuständigen Regierungsvertreter der betreffenden Staaten eingeladen werden. Ziel der Tagung soll eine aktuelle Bestandsaufnahme sowie die Erarbeitung von Leitlinien für die Existenzsicherung der deutschen Volksgruppen/ Minderheiten sein, die heute außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
Begründung:
Die Bundesregierung hat zwar einen Beauftragten für Minderheiten und deutsche Spätaussiedler eingesetzt. Eine staatsübergreifende gegenseitige Beratung bzw. Begegnung findet jedoch nicht statt. Nach wie vor gibt es Defizite und Probleme, die durch verstärkte Zusammenarbeit gelöst werden können.
Antrag 2
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die CDU/CSU wird gebeten, eine umfassende Studie in Auftrag zu geben, in der über Maßnahmen berichtet wird, in welcher Weise das Unrecht der Vertreibung wiedergutgemacht bzw. dadurch entstandene Probleme gelöst worden sind. Dabei sollte dargestellt werden, inwiefern das Rückkehrrecht der Vertriebenen verwirklicht, die Restitution ihres Eigentums und weitere Wiedergutmachung geleistet wurden.
Begründung:
Vertreibungen sind im vorigen Jahrhundert und bis in die heutige Zeit durch eine Reihe von Staaten in Europa, Russland und in anderen Kontinenten durchgeführt worden. Diese verursachten unermessliches Leid, aber auch riesige kulturelle und materielle Schäden und verletzten nationales und internationales Recht. Zugleich handelte es sich um massive Störungen des Friedens und der notwendigen Zusammenarbeit von Menschen und Völkern. In Ländern wie Russland, Ungarn, Rumänien, Finnland oder in den Nachfolgestaaten des ehem. Jugoslawiens sind inzwischen Maßnahmen zur „Heilung“ dieses Unrechts getroffen worden. Einige Staaten lehnen dagegen entsprechende Lösungen weiter ab und belasten dadurch das Zusammenleben der Völker.
Antrag 3
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Der CDU-Bundesvorstand und die CDU/CSU-Bundestagfraktion werden gebeten, sich für eine Auflistung der deutschen Kulturgüter einzusetzen, die während des Zweiten Weltkrieges oder danach ins Ausland verbracht wurden und sich noch heute im Ausland oder unter ausländischer Obhut im ehemaligen deutschen Reichsgebiet befinden. Außerdem bittet die OMV um Auskunft über den Sachstand evtl. Rückführungsverhandlungen.
Antrag 4
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die Bundesdelegiertentagung stellt fest, dass Polen auch nach 20 Jahren die 1991 im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag eingegangene Verpflichtung, Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien (sogenannter „Beutekunst“), wie der Urschrift des Deutschlandliedes von Heinrich Hoffmann von Fallersleben, zu lösen, nicht nachgekommen ist. Die Bundesdelegiertentagung ersucht deshalb die Bundesregierung, die Verhandlungen über die vorenthaltenen deutschen Kulturgüter wieder aufzunehmen.
Begründung:
Die starre Haltung Polens hatte im vergangenen Jahr dazu geführt, dass der deutsche Sonderbotschafter für die Restitution von kriegsbedingt verlagerten deutschen Kulturgütern aus Polen und der Ukraine, Tono Eitel, sein Amt niederlegte. Zu den in Polen zurückgehaltenen Kulturgütern gehören auch Nachlässe deutscher Dichter und Musiker. Das Verhalten der polnischen Regierung ist sowohl demütigend als auch verständigungsfeindlich und stößt deshalb auf großes Unverständnis. Nach Meinung des ehemaligen Sonderbotschafters Tono Eitel können die unterbrochenen Verhandlungen nur wieder in Gang kommen, wenn hochrangige deutsche Politiker sich in dieser Frage engagieren.
Antrag 5
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, sich bei der polnischen Regierung für die Einrichtung, Pflege und Erhaltung von Gedenkstätten an ehemaligen Zwangsarbeiterlagern für Deutsche einzusetzen. Darüber hinaus werden die Bundesregierung und die Landesregierungen gebeten, bei offiziellen Besuchen der Opfer, darunter auch zahlreichen Kindern, an deren Massengräbern zu gedenken. Diese Verpflichtung muss auch in anderen Staaten wahrgenommen werden.
Begründung:
Polen hat sich im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag verpflichtet, die Gräber deutscher Opfer der Kriege und der Gewaltherrschaft unter den Schutz der polnischen Gesetze zu stellen, sie zu erhalten und zu pflegen. Nach jahrelangen intensiven Bemühungen durch die deutsche Minderheit ist es nur gelungen, dass für die deutschen Opfer des Lagers Lamsdorf (Oberschlesien) eine Gedenkstätte errichtet und im Jahr 2009 eine Gedenktafel am ehemaligen Lager Zgoda (Kattowitz) angebracht wurde. Ein Gedenken an Zehntausende deutsche Opfer in den Zwangsarbeiterlagern ist darüber hinaus nicht möglich, weil Sie vor den Toren der Lager anonym verscharrt wurden und es auch keine Hinweise auf die Massengräber gibt.
Nach den Forschungsergebnissen des polnischen Historikers Witold Stankowski gab es in Polen 1.255 Zwangsarbeiterlager und 227 Gefängnisse für Deutsche. Aus polnischen Archiven ergibt sich, dass allein in dem Zentrallager Potulice (Westpreußen) in den Jahren 1945-1949 durchgehend zwischen 21.000 und 24.000 Deutsche einsaßen, darunter stets ein Viertel Kinder. Mindestens 4.495 Menschen sind in diesem Lager verstorben, die tatsächliche Zahl der Todesfälle dürfte wegen der unvollständigen Registrierung deutlich höher liegen. Den Toten ein würdiges Andenken zu bewahren, ist ein selbstverständliches christliches Gebot.
Antrag 6
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die Bundesdelegiertentagung bittet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch in der laufenden Legislaturperiode eine symbolische Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter einzufordern.
Begründung:
Der Antragssteller dankt der Bundestagsfraktion von CDU und CSU für die in der Vergangenheit geleisteten Initiativen zur Anerkennung des Schicksals deutscher Zwangsarbeiter. Hierzu zählte zählten ein Antrag zum deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom 02.03.2001 (Drucksache 14/5138), eine Erklärung gemäß § 31 GO bezüglich der Einbeziehung deutscher Zwangsarbeiter in die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ für ausländische Zwangsarbeiter vom 06.05.2000 und der Antrag vom 06.05.2003 (Drucksache 14/6688) für eine humanitäre Geste in Form einer Einmalzahlung. Gleichwohl ist für das Massenschicksal deutscher Zwangsarbeiter nach dem Krieg im Gegensatz zu anderen Massenschicksalen noch keine gesetzliche Regelung gefunden worden.
Antrag 7
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Der neu gewählte OMV-Bundesvorstand wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Begleitung der Diskussion über die Zukunft Europas einzusetzen, an der auch Vertreter der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beratend teilnehmen. Die Ergebnisse sollen in die Arbeit von Partei und Fraktion eingebracht werden. Bei der zu erwartenden Reform der europäischen Gremien sowie möglicher Änderungen der EU-Verträge sollen dadurch die Aspekte der Rechtsgemeinschaft und der Integration Mittel- und Osteuropas Berücksichtigung finden.
Begründung:
Bei der derzeitigen Debatte fallen zwei den aktuellen Verwerfungen in der Finanzwelt geschuldete Aspekte auf:
1.) die Gleichsetzung der Währungsunion mit dem politischen Begriff „Europa“. Hierbei fallen über ein Drittel der Staaten der Europäischen Union aus der Betrachtung, zuzüglich außerhalb der EU befindlicher Länder wie Kroatien, die zweifellos der europäischen Kultur angehören. Insbesondere Mittel- und Osteuropa droht vernachlässigt zu werden. So sind von den zehn Nicht-Euro-Staaten der EU acht Länder aus dieser Region. Auch die der Eurozone angehörende Slowakei scheint im Prozess der Entscheidungsfindung nicht optimal berücksichtigt worden zu sein, wie die nur unter Verwerfungen erreichte Zustimmung des slowakischen Parlamentes zur Ausweitung des ESFS-Rettungsschirmes zeigt.
2.) die Reduktion Europas auf wirtschafts- und handelspolitische Fragen. Die Aspekte einer Wertegemeinschaft in der insbesondere menschenrechtliche Standards gesetzt werden geraten in den Hintergrund. Insbesondere ist eine Schieflage eingetreten zwischen Aufrechterhaltung nicht mit der europäischen Rechtskultur zu vereinbarenden Regelungen wie den Benesch-Dekreten oder der faktischen Behinderung von Minderheitenrechten einerseits und Unnachgiebigkeit gegenüber der Haushaltspolitik der Staaten (Erzwingen von Sparmaßnahmen usw.) anderseits.
Die Mitarbeit bei der Abstellung dieser Defizite ist eine originäre Aufgabe einer Vereinigung, die sich dem Dialog mit den östlichen Nachbarn Deutschlands und der Vertretung der Interessen der in vielerlei Hinsicht entrechteten Heimatvertriebenen verschrieben hat. Die jetzt einsetzende Phase in der Europapolitik ist dabei als wegweisend für die nächsten Jahrzehnte anzusehen. Die OMV muss daher jetzt tätig werden und ihre europapolitischen Kompetenzen ausbauen.
Antrag 8
Die Bundesdelegiertenversammlung der Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU möge beschließen:
Die Ost- und Mitteldeutschen Vereinigung der CDU/CSU spricht sich gegen jegliche Förderung kommunistischer/sowjetischer Machtsymbole aus. Sie spricht sich für die Bekämpfung linksextremistischer Bestrebungen und die Ächtung der Leugnung kommunistischer Verbrechen aus. Der neu gewählte OMV-Bundesvorstand wird beauftragt, einen diesbezüglichen Antrag an den nächsten Bundesparteitag der CDU zu stellen.
Begründung:
Im Dezember 2010 haben die Außenminister der EU-Staaten Litauen, Lettland, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Tschechien ein gemeinsames Schreiben an die EU-Justizkommissarin Reding verfasst und aufgerufen, sich für ein Verbot der ,,Billigung, Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen" totalitärer Diktaturen einzusetzen. Der litauische Außenminister Azubalis sagte dazu: ,,In den osteuropäischen Ländern ist der Eindruck verbreitet, dass im Westen Europas zwar das Wissen über die NS-Verbrechen Allgemeinwissen sei, nicht aber das über die Untaten der kommunistischen Regime."